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Bitte beachten: B2B-Geschäft

Keine Rücknahme beim B2B-Geschäft!

Wir beliefern ausschliesslich UnternehmerInnen oder Selbstständige. Bitte beachten Sie dazu auch unsere  AGB.

Wenn ein Geschäft ausdrücklich in beruflicher Absicht abgeschlossen wurde, gibt es in der Regel keine Möglichkeit der Rückabwicklung. Wenn zwei Unternehmer ein Geschäft abschließen, kann das Widerrufsrecht nicht in Anspruch genommen werden. Nach dem Grundsatz „Wer unternehmerisch handelt, muss geschlossene Verträge einhalten“ gilt dies für alle natürlichen und juristischen Personen, die als Unternehmer gelten, also alle Personen, die ein Geschäft als gewerblich oder selbstständig beruflich Tätige abschließen – auch Existenzgründer fallen in diese Kategorie und zwar schon bereits bevor das Unternehmen am Wirtschaften ist. Dabei ist es unerheblich, ob die geplante selbstständige Tätigkeit wirklich aufgenommen wird.

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